Erschließung Gebiet Karpfenzug
Sie erhalten alle persönlich Post zu diesem Thema vom Verein inkl. eines Vollmacht-Formulars! Daher bitte nicht gesondert beim Verein anfordern.
Nach unseren Informationen wird die Gemeinde Altrip in nächster Zeit an einige Eigentümer von Grundstücken im Gebiet „Karpfenzug“ Bescheide versenden, in denen Kosten für Erschließungsbeiträge und/ oder Abwasserbeiträge erhoben werden. Dies ist insbesondere für die Anrainer am Schwanenweiher und alle dahinführenden Stichwege zu erwarten. Näheres ist derzeit noch nicht bekannt.
Der Vorstand FGK e.V. hat sich von der Depré RECHTSANWALTS AG rechtlich beraten lassen.
Demnach wird empfohlen, gegen die Bescheide
innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt vorsorglich Widerspruch einzulegen. Tun Sie dies nicht, erlöschen sämtliche Rückerstattungsansprüche, die
möglicherweise in der Zukunft entstehen könnten.
Die Depré RECHTSANWALTS AG wird in unserem Auftrag
in einem verwaltungsgerichtlichen Musterverfahren
überprüfen lassen, ob die aufgrund der derzeitigen Satzungslage (Straßenbausatzung der Gemeinde Altrip) ergangenen Bescheide so Bestand haben werden oder nicht.
Wir bieten deshalb an, sich an die genannte Rechtsanwaltskanzlei zu wenden. Senden Sie möglichst umgehend und spätestens 2 Wochen nach Erhalt eines Bescheids eine Kopie des Bescheids mit einer Vollmacht (erhalten Sie per Post oder herunterzuladen unter www.karpfenzug.de) an die Depré RECHTSANWALTS AG. Kosten entstehen Ihnen persönlich nicht.
HINWEIS: Es werden nur zahlende Mitglieder des Vereins unterstützt.
WICHTIGER HINWEIS: Trotz Widerspruch muss der im Bescheid geforderte Betrag zunächst unter Vorbehalt bezahlt werden. Sonst droht Ihnen die Zwangsvollstreckung. Wer den geforderten Betrag nicht bezahlen kann, muss sich selbst mit der Gemeinde Altrip
bezüglich einer eventuellen Stundung in Verbindung setzen.
Sind Sie Pächter eines betroffenen Grundstücks, informieren Sie bitte Ihren Eigentümer.
Der Verein unterstützt mit dem erwähnten Musterverfahren
und allen notwendigen Informationen so gut dies finanziell
und personell möglich ist. Über den Ausgang des Musterverfahrens werden wir Sie selbstverständlich über unsere Homepage und unsere Schaukästen auf dem Laufenden halten. Bitte haben Sie Verständnis hierfür, dass
wir Ihnen auch persönlich nicht mehr Informationen
übermitteln können und daher bitten wir Sie von Anrufen und Emails abzusehen, da wir diese nicht abarbeiten könnten.
Freizeitgemeinschaft Karpfenzug e.V.
Mannheim im März 2014
Ines Stolle, Schriftführerin
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